Exposition Hongkong First Asia Merchant Gold and Silver Co., Ltd.
Die Hongkonger Firma First Asia Merchant Gold and Silver Co., Ltd. (First Gold, Mitglied Nr. 114) sowie ihre weltweit exklusive Vertretungsplattform für Goldprodukte, PPLI, haben den Spread ungewöhnlich um das Achtfache ausgedehnt; bei Hedging‑Positionen kam es zu unrechtmäßigen Zwangsliquidationen und Margin‑Calls; Beweisführung wird verweigert und Schadensersatz abgelehnt.
Betroffene Institution: Hongkong First Asia Merchant Gold and Silver Co., Ltd. (First Gold, ehemals Mitglied Nr. 114 der Gold- und Silberbörse Hongkong); weltweiter Vertreter: PPL International (PPLI).
Ablauf des Vorfalls
Ich habe über einen inländischen Vermittler ein Handelskonto auf dieser Plattform eröffnet und dort im Echtgeld‑Modus mit XAUUSD‑Gold gehandelt.
Am 12.08.2026 um 20:30 Uhr befanden sich in meinem Konto Long‑ und Short‑Positionen in gleicher Größe, sodass eine vollständige Absicherung vorlag. Nach den Handelsregeln und branchenüblichen Gepflogenheiten sollte eine solche Hedgesituation das Risiko neutralisieren und keine Zwangsliquidation auslösen.
Doch der Spread stieg schlagartig von einem üblichen Niveau von etwa 0,4 US‑Dollar auf 3,41 US‑Dollar an – eine Verachtfachung. Dieser außergewöhnliche Spread löste sofort die automatische Zwangsliquidation aus und führte zu einem tatsächlichen Verlust von 3.810,8 US‑Dollar.
Vorgehen der Plattform
Nach dem Vorfall richtete ich zwei formelle Beschwerde‑E‑Mails an den Vertreter PPLI, woraufhin die Plattform zwei offizielle Antwortschreiben (vom 19.08.2026 und 24.08.2026) vorlegte.
1. Man weicht bewusst vom zentralen Sachverhalt des plötzlichen 3,41‑US‑Dollar‑Spreads ab und schiebt die gesamten Verluste pauschal auf „extreme Marktbedingungen“, wodurch die Verantwortung allein dem Anleger angelastet wird;
2. Auf meine Aufforderung, die Liquiditätsquotierungen des LP sowie die zugrunde liegenden Ausführungs‑ und Abwicklungsbelege für den betreffenden Zeitraum vorzulegen, verweigerte die Plattform dies unter Berufung auf „Geschäftsgeheimnisse“;
3. Ohne meine Zustimmung oder vorherige Absprache überwies die Plattform eigenmächtig 159,2 US‑Dollar auf mein Handelskonto und erklärte einseitig, der Streit sei damit beigelegt. Ich habe dieses Entschädigungsangebot nie angenommen; diese Zahlung stellt keinerlei Einigung dar;
4. Die Plattform gibt keine Antwort darauf, warum die hedgierte Position zur Zwangsliquidation führte, bietet keine Lösung für die entstandenen Verluste an und lehnt jede Verantwortung konsequent ab.
Verdachtsmomente gegenüber der Plattform
1. Mängel im Preisgebungsmechanismus: Der kurzfristig auftretende extreme Spread liegt weit jenseits der angemessenen Marktschwankungen und lädt die Risiken der Plattform auf die Händler ab;
2. Die Zwangsliquidation einer hedgierten Position verstößt gegen die geltenden Handelsregeln;
3. Informationsasymmetrie beim Handel: Im Chart wird ausschließlich der Bid‑Preis angezeigt; der hohe Ask‑Spread bleibt im Kursverlauf unsichtbar, sodass Anleger das Risiko nicht voraussehen können;
4. Missbräuchliche Anwendung standardisierter Haftungsausschlüsse, die die eigene Verantwortung nahezu unbegrenzt entbinden;
5. Verstöße im Beschwerdemanagement: Eigenmächtige Überweisung ohne Zustimmung, um den Fall einseitig abzuschließen.
Meine Forderungen
1. Die Plattform legt das vollständige Quotierungsprotokoll vom 12. August um 20:30 Uhr, die Belege zur Liquiditätsausführung sowie das Logbuch der Zwangsliquidation vor;
2. Sie gewährt eine vollständige Entschädigung in Höhe des durch die außergewöhnliche Zwangsliquidation entstandenen Verlustes von 3.810,8 US‑Dollar sowie der Zinsen für die Kapitalbindung;
3. Ich bitte die Plattform, diesen Konflikt öffentlich zu machen, die gegenseitigen Interessen zu vermitteln und die Rechte der inländischen Anleger zu wahren.

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